Um einen gerechten und gleichmäßigen Steuervollzug zu gewährleisten, wurde das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Die technische Umsetzung des Gesetzes soll 2022 abgeschlossen sein.
Neuerungen zur Abgabe von Steuererklärungen
Die Abgabefrist von Jahressteuererklärungen wurde neu gefasst. Bei der Einkommensteuererklärung 2019 endete sie bei unberatenen Steuerpflichtigen am 31.07.2020, bei Steuerpflichtigen mit Steuerberater endet sie am 28.02.2021. Inwiefern die Fristen durch die Corona-Krise im Jahr 2021 durch die Finanzministerien verlängert werden, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.