Die Steuererklärung – nicht unbedingt eine der Lieblingsbeschäftigungen für Steuerpflichtige. Zum Glück haben Sie ja uns – die Steuerberater, die sich gern um all den „Formularkram“ kümmern und die Steuerkniffe kennen.
Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über mögliche Steuersparmaßnahmen geben. Dabei hat es zwar nicht jedes einzelne Detail aus Platzgründen geschafft, hier erwähnt zu werden. Doch als unser Mandant können Sie beruhigt sein: Wir berücksichtigen natürlich alle individuellen Besonderheiten.
Für die Steuererklärung 2020 gilt als Abgabefrist der 31. Juli 2021. Wenn Sie beim Finanzamt angegeben haben, dass Sie Ihre Steuererklärung über einen Steuerberater abwickeln lassen, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2022. Reichen Sie die Steuererklärung verspätet ein, wird automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt.