Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber bis 600 €
steuerfrei
Konnten Sie als Arbeitgeber bisher Ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Zuschuss von 500 €/Jahr zahlen, sind es nun 600 €. Unser Tipp: Nutzen Sie diese Maßnahme auch als Argument bei der
Mitarbeitersuche.
Zur Erinnerung: Seit 2018 ist die unangekündigte Kassennachschau durch Ihr Finanzamt möglich. Egal, ob Sie eine offene Ladenkasse
oder eine elektronische Registrierkasse führen – es werden keine Unterschiede gemacht im Prüfverfahren. Nur der technische Ablauf ist ein anderer.