
Der 2 | 3 | 5 | 6 | Code – Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von Privatpersonen
Entrümpeln schafft nicht nur Platz, es befreit auch oftmals die Seele und sollte deshalb regelmäßig durchgeführt werden. Die Frage ist nur, was werfe ich weg und was muss ich noch aufbewahren? Wir haben für Sie hierzu eine kleine Übersicht erstellt und diese nach der Dauer der Aufbewahrung gegliedert.
2 Jahre |
ab Ende des Rechnungsdatums aufzubewahren sind:
- alle Handwerkerrechnungen.
Diese Verpflichtung soll der Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen. Auf der Rechnung hat der Handwerker auf diese Frist hinzuweisen. Bei Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht droht ein Bußgeld von bis zu EUR 500.
- Wenn Sie Neuwaren kaufen, sollten Sie die Rechnungen schon allein wegen der Gewährleistungspflicht (§§ 437, 438 BGB) aufbewahren.
3 Jahre |
aufbewahren sollten Sie:
- alle Kontoauszüge. Zum einen kann in diesem Zeitraum das Finanzamt einen Kontobeleg für eine Ausgabe, die steuerlich abgesetzt werden sollte, anfordern. Zum anderen unterliegen fast alle Alltagsgeschäfte, wie der Kauf von Haushaltsgegenständen, Möbeln oder Elektrogeräten, einer dreijährigen gesetzlichen Verjährungsfrist.
Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher mit einem entsprechenden Kontoauszug beispielsweise die Begleichung der zugehörigen Rechnung nachweisen
5 Jahre |
aufbewahren sollten Sie:
- alle Baurechnungen. Die Gewährleistung im Bau beträgt nämlich 5 Jahre nach BGB.
- alle Steuerbescheide und eingereichte Steuerunterlagen, auch wenn es hier keine Pflicht dazu gibt. Die Bescheide sind nämlich häufig für die Beantragung staatlicher Hilfen – beispielsweise für Elterngeld oder Pflegegeldzahlungen – nötig oder werden von vielen Institutionen wie Banken als Einkommensnachweis gewertet. Viele Steuerbescheide sind zudem nur vorläufig und sollten so lange zur Verfügung stehen, bis sie endgültig rechtskräftig werden.
6 Jahre |
Jahre aufzubewahren sind:
alle Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Überschusseinkünften zu Grunde liegenden Einnahmen und Ausgaben, wenn die positive Summe der Einkünfte EUR 500.000 übersteigt.



Frank-Michael Jänicke – Diplom Finanzwirt & Steuerberater, Geschäftsführer
EFFIZIENTA
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